Wichtige Mitteilung! Unterstützung des Schwimmunterrichts an sächsischen Schulen

Liebe Mitgliedsvereine,
auf Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) fand am 17. August 2020 in Dresden eine Beratung statt. Als Gäste waren eingeladen Vertreter des Landessportbundes Sachsen, der DLRG und Wasserwacht Sachsen sowie Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und des Sächsischen Landkreistages sowie unseres Verbandes. Gegenstand der Beratung waren mögliche alternative schulische Bildungsangebote, welche die genannten Vertreter zur Unterstützung des Schwimmunterrichts für Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse in Sächsischen Grundschulen übernehmen können, um die durch die Corona - Pandemie entstandenen Ausfälle im Schwimmunterricht des 2. Halbjahres für das Schuljahr 2019/2020 kompensieren zu können.

Die geladenen Gäste begrüßten die Initiative des SMK und sagten ihre Unterstützung nach Prüfung notwendiger Rahmenbedingungen zu, um z. B. eine weitere Ausdehnung der Situation nichtschwimmerbedingter Ertrinkungsunfälle zu verhindern und die Durchsetzung des Bildungsanspruchs der Schule in Verbindung mit schwimmsportlichen Aktivitäten und dem Bewegungsraum Wasser als Teil unserer Kultur und des gesellschaftlichen Lebens zu stärken.

Besonders betroffen sind von dieser Situation ca. 2000 Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Pandemiegeschehens im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 überwiegend im ländlichen Raum teilweise bzw. gar keinen Schwimmunterricht an öffentlichen Schulen oder an Schulen in freier Trägerschaft erhalten haben. Vor allem die Städte Rothenburg, Döbeln, Pirna, Meißen, Freital, Riesa, Grimma, Bad Brambach, Bad Elster und Neustadt, in denen diese ca. 2000 Schülerinnen und Schüler durch Schulschwimmzentren unterrichtet werden, bedürfen dabei besonderer Unterstützung. Diese Schülerinnen und Schüler müssten in den kommenden Schuljahren 2020-2022 zusätzlich zu den planmäßigen Schuljahrgängen im Schwimmunterricht betreut werden, was personell durch die Schulen allein nicht geleistet werden kann.

In der Beratung wurden als alternatives Angebot Kompaktkurse in den Schulferien besonders favorisiert. Mit ihrer Hilfe sollen 10 bis 12 Teilnehmer unterrichtet und in 15 bis 20 Unterrichtseinheiten zum Erlernen einer Erstschwimmart geführt werden. Nach Entscheidung der Erziehungsberechtigten hielte dies eine weitere Teilnehme der Kinder an Schwimmkursen in kooperierenden Vereinen an den genannten Standorten (oder bei anderen Anbietern) offen und sollte das Ablegen des Schwimmabzeichens in Bronze als Nachweis für sicheres Schwimmen zum Ziel haben.

Das alternative Angebot der Kompaktkurse erfolgt in Trägerschaft der Schulen bzw. der Schulämter und des Kultus.

Aktuell werden durch das Kultusministerium Sachsen z. B. folgende Problemlagen oder zu schaffende Rahmenbedingungen erörtert:

  • Beginn des Angebotes bereits mit den kommenden Schulferien im Herbst 2020 und Weiterführung bis 2022,
  • Bereitstellen und Finanzierung der benötigten Wasserflächen durch Kommunen und Städte bei Einhalten der Corona-Verordnungen,
  • rechtliche Aspekte der Übernahme und Kontrolle von schulischen Bildungs- und Betreuungsaufgaben durch Dritte (Vereine u. a.),
  • Vereinbarungen zur Finanzierung von Ausbildungs- und Betreuungsleistungen kooperierender Vereine,
  • Prüfung der Erweiterung des Angebotes auch für die Großstädte Dresden, Leipzig, Chemnitz u. a.

Liebe Mitgliedsvereine,

bis zum 04. September2020 bittet das Kultus Sachsen den SSV um eine verbindliche Zusage, dass sich dieser mit seinen Mitgliedsvereinen der o. g. Initiative anschließen wird.
Als Präsident bitte ich in diesem Zusammenhang ganz besonders die Vereine, die in den o. g. Städten bzw. Standorten beheimatet sind und an denen die Unterstützung aktuell besonders notwendig ist, der Geschäftsstelle rasch eine Entscheidung mitzuteilen, ob sie bereit sind und ihre Zusage geben, Aufgaben in der Kooperation mit den Schulen vor Ort und dem Kultus Sachsen zu übernehmen.

Ich würde sehr begrüßen, dass wir uns der Initiative des Kultus Sachsen anschließen und das Schwimmenlernen an sächsischen Grundschulen als Bildungs- und gesamtgesellschaftliche Aufgabe sowie auch erklärtes Ziel in unserer Satzung unterstützen. Darüber hinaus bietet es auch eine gute Chance, Heranwachsenden den nachhaltigen Zugang zum Schwimmsport in seiner Vielfalt in unseren Vereinen aufzuzeigen.

Die Kurzfristigkeit meines Anliegens bitte ich zu entschuldigen. Das ist den besonderen Umständen geschuldet.

Das Informieren über die Initiative und das Gespräch mit dem Kultus Sachsen über die Homepage des SSV erfolgt, um rasch reagieren zu können. Eine gesonderte Mitteilung erhalten auch die Vorstände der Mitgliedsvereine mit gleichlautendem Wortlaut im angeführten Text. Weitere differenzierte Informationen werden folgen, so sie sich aus dem Kontakt mit dem Kultus Sachsen weiter ergeben werden.

PD Dr. habil. Wolfram Sperling
Präsident des SSV