Aus- und Fortbildung
Die Lehrgruppe des Sächsischen Schwimm-Verbandes hat zur Lehrkonferenz am 02.04.2016, basierend auf den Rahmenrichtlinien des Deutschen Schwimm-Verbandes sowie der Wettkampfrichterordnung, die Aus- und Fortbildungskonzeption des Sächsischen Schwimm-Verbandes verabschiedet. Darin nachzulesen sind alle relevanten Informationen zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen, wie Lehrgangsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Lizenzgültigkeit usw.
Neu beschlossen wurde:
- Der sportartübergreifende Grundlehrgang des LSBS, KSB, Stadtsportbund ist Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung "Trainerassistent"
- Die Fortbildung gliedert sich in einen Wahl- und einen Pflichtteil (siehe Konzeption)
Hier einige wichtige Auszüge aus der "Aus- und Fortbildungskonzeption":
- Anmeldung: Für jeden Lehrgang ist eine schriftliche Anmeldung durch den Verein erforderlich
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Mindestalter:
- Trainerassistent 16 Jahre
- Trainer / Übungsleiter 18 Jahre
- Wettkampfrichter 14 Jahre
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Auswerter/Protokollführer/Starter
Sprecher 16 Jahre - Schiedsrichter 18 Jahre
- Zulassungsnachweise: Die notwendigen Nachweise zur Zulassung in den einzelnen Lizenzstufen sind spätestens zum Lehrgangsbeginn in Kopie einzureichen.
- Lizenzen: Lizenzen werden erst vergeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle Teile der Lernerfolgskontrolle mit "bestanden" abgeschlossen wurde.
- Rücktritt vom Lehrgang: kostenlos bzw. Erstattung einer bereits gezahlten Gebühr wenn 7 Tage vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Abmeldung durch den Verein erfolgte bzw. kurzfristig bei Vorlage der Kopie des Krankenscheins. Danach wird die Teilnehmergebühr fällig.
- Teilnehmergebühr: wird gegenüber den Vereinen gemäß der aktuellen Finanzordnung erhoben
- Aus- und Fortbildungskonzeption des SSV - Stand 26.09.2017
- Strukturschema der Aus- und Fortbildung im SSV - Stand 26.09.2017
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldeformular Trainerassistent/Trainer/Übungsleiter
- Anmeldeformular Kampfrichter
- Ehrenkodex