DSV-Empfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus

Deutscher Schwimm-Verband e.V.

Täglich steigt die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Deutschland, fast alle Bundesländer sind inzwischen betroffen. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) eine Empfehlung zum Umgang auf seinen Veranstaltungen oder Maßnahmen:

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) informiert die Spitzenverbände regelmäßig zur Coronavirus-Ausbreitung. Diese Empfehlungen geben den Spitzenverbänden eine Einschätzung zur Ausbreitung des Virus in ausländischen Ländern und zum Umgang mit Athleten*innen aus Risikoländern. Aktuell wird von Reisen nach China, Südkorea, Iran und Italien (betroffene Provinzen) abgeraten. Für Organisationen, die Wettkämpfe ausrichten und Gäste aus Risikogebieten erwarten, wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt empfohlen. Zuständig ist das Gesundheitsamt des Landkreises, in dem die Veranstaltung stattfindet. Diese Kontaktaufnahme sollte grundsätzlich auch bei der Ausrichtung einer Veranstaltung des DSV (Meisterschaft, Nationalmannschaftsmaßnahme, Lehrgang etc.) erfolgen, um eine Einschätzung des Gesundheitsamtes zu erhalten. Sollte das Gesundheitsamt eine gesundheitliche Gefährdung in der Ausrichtung der Veranstaltung oder Maßnahme sehen oder Bedenken äußern, ist von der Durchführung abzuraten.

Darüber hinaus liefert das Robert-Koch-Institut (RKI) tagesaktuelle Informationen, die der umfänglichen Website des RKI zu entnehmen sind. Das RKI hat die Risikoeinschätzung für Deutschland leicht heraufgesetzt. Von gering bis mäßig auf mäßig. Die Lage müsse jeden Tag neu bewertet werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält auf der Grundlage der Empfehlungen des RKI (02. März 2020) derzeit die Absage von Großveranstaltungen in Deutschland für weiter nicht verhältnismäßig und angemessen. Zu prüfen ist, ob Teilnehmer*innen aus Risikogebieten dabei sind. Statt eine Veranstaltung abzusagen, könnten Auflagen gemacht werden, über die die Gesundheitsbehörden zu entscheiden haben.

Der Sachstand zur Rückerstattung von Kosten gestaltet sich aktuell wie folgt: Es gibt derzeit keine klare Haltung, wie Hotels mit der Rückerstattung von Übernachtungskosten umgehen. Kostenerstattungen in Deutschland sind unwahrscheinlich. Die Deutsche Bahn erstattet in bestimmten Fällen Fahrpreise, wenn der Reiseanlass wegen des Coronavirus entfällt (z.B. das gebuchte Hotel unter Quarantäne steht bzw. für gebuchte Reisen in betroffene Gebiete in Italien).

Information
Deutscher Schwimm-Verband e.V.