Neue Vereinsförderung für Klimaschutzmaßnahmen im Sportstättenbau

Das Bundesumweltministerium (BMUB) erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Erstmalig können Sportvereine Anträge für die so genannte "Kommunalrichtlinie" stellen. Das aktuelle Antragsfenster ist bis zum 30. September 2016 geöffnet.


Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Klimaschutzprojekte in Kommunen. Mit der neuen Förderperiode 2016/2017 können sich nun auch erstmals Sportvereine mit eigener Sportstätte um Fördermittel bewerben. Derzeit können noch bis zum 30.09.2016 oder vom 01.01. bis 31.03.2017 auch gemeinnützige Sportvereine für ihre Klimaschutzinvestitionen Bundeszuschüsse erhalten.

Ein Informationspapier für Sportvereine mit einer Zusammenstellung der wichtigsten Eckpunkte wurde vom DOSB erstellt und steht als Download zur Verfügung.

Mit Material des DOSB