E- und D-Kadernormzeiten sowie Stützpunktkriterien

Der Fachausschuss Schwimmen hat die Kadernormzeiten sowie Kaderkriterien für die Saison 2017/2018 beschlossen.

Die Unterlagen finden sich zusammengefasst im Service-Bereich der Homepage unter der Rubrik Schwimmen.

Hinweis zur Beantragung:
Es werden nur Anträge angenommen und bearbeitet, die fristgerecht und auf den in dieser Mitteilung verlinkten Antragsformularen eingereicht werden.

Allgemeiner Hinweis:
Durch die Veränderung der Kaderstruktur, vorgegeben durch den DOSB, kam es auch im DSV und in unserem Verband zu starken Veränderungen bei den altersmäßigen Zuordnungen zu den Kaderbereichen und den Leistungsvorgaben. So können künftig nur noch Schwimmerinnen von AK 10 bis 12 und Schwimmer von AK 10 bis 13 D-Kader werden. Wir haben uns entschieden, die AK 10 dennoch weiter im E-Kaderbereich zu belassen. Dieser wird noch durch die AK 9 ergänzt. Beide Altersklassen sind noch einmal unterteilt in Sportler, die von Januar bis Juni geboren sind und die jüngeren Sportler, geboren von Juli bis Dezember.
Den Begriff "L-Kader" gibt es nicht mehr.

Wir bitten darum, die starke zeitliche Verzögerung bei der Veröffentlichung dieser Dokumente zu entschuldigen. Die Vorgaben des DSV wurden uns erst sehr spät genannt, und wir mussten doch einiges von unserem bewährten System ändern.