ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2026
- vom 10.03.2026
Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.
Das ENM (Link zur Liste) ist, falls noch nicht geschehen bis zum 25. April 2026 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – OSLM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:
ATSV Freiberg e.V. - 20,00 Euro
Erfurter SSC - 20,00 Euro
Fürstenwalder SV - 20,00 Euro
PSV Anklamer Peenerobben - 40,00 Euro
PSV Schwerin - 40,00 Euro
Saalfelder SV - 20,00 Euro
SC Chemnitz von 1892 - 20,00 Euro
Schwimmclub Lechfeld - 50,00 Euro
SG Neukölln e.V. Berlin - 20,00 Euro
SSG Leipzig e.V. - 40,00 Euro
SV 1919 Grimma - 20,00 Euro
SV Halle / Saale - 50,00 Euro
Wasserfreunde Spandau 04 e.V. - 40,00 Euro
White Sharks BKS e.V. - 50,00 Euro
Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.
Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Am Sportforum 3, 04105 Leipzig (E-Mail: T.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).
Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen
