ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Landesmeisterschaften im Schwimmen 2026

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM (Link zur Liste) ist, falls noch nicht geschehen bis zum 25. April 2026 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – OSLM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

ATSV Freiberg e.V.  -  20,00 Euro

Erfurter SSC  -  20,00 Euro

Fürstenwalder SV  -  20,00 Euro

PSV Anklamer Peenerobben  -  40,00 Euro

PSV Schwerin  -  40,00 Euro

Saalfelder SV  -  20,00 Euro

SC Chemnitz von 1892  -  20,00 Euro

Schwimmclub Lechfeld  -  50,00 Euro

SG Neukölln e.V. Berlin  -  20,00 Euro

SSG Leipzig e.V.  -  40,00 Euro

SV 1919 Grimma  -  20,00 Euro

SV Halle / Saale  -  50,00 Euro

Wasserfreunde Spandau 04 e.V.  -  40,00 Euro

White Sharks BKS e.V.  -  50,00 Euro

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Am Sportforum 3, 04105 Leipzig  (E-Mail: T.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen