ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Kurzbahnmeisterschaften 2024

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM ist, falls noch nicht geschehen bis zum 20. Dezember 2024 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – SBKM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

Dresdner Delphine e.V.  -  50,00 Euro

SC Chemnitz von 1892 e.V.  -  20,00 Euro

SSG Leipzig e.V.  -  60,00 Euro

ST Erzgebirge e.V.  -  20,00 Euro

SV Weixdorf e.V.  -  50,00 Euro

SV Zwickau von 1904 e.V.  -  20,00 Euro

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Am Sportforum 3, 04105 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen