News Verband

Bericht von der Präsidiumstagung per Video- Schalte am 06.06.2020

vom 10.06.2020

Die auf Grund der Corona- Pandemie verschobene planmäßige erweiterte Präsidiumstagung vom 25.04.2020 wurde per „Video-Konferenz“ am 06.06.2020 durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür wurden durch die Geschäftsstelle, insbesondere den Geschäftsführer Herrn Frank Müller-Steidner, geschaffen und durch alle Beratungsteilnehmer erfolgreich bewältigt. Die Einladung mit Tagesordnung sowie Anlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten wurden im Vorfeld der Beratung rechtzeitig den Präsidiumsmitgliedern zur Vorbereitung und Durchführung der Beratung bereitgestellt, sodass im Plenum zügig gearbeitet werden konnte.

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Leitfäden für die Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Schwimmsport

vom 29.05.2020

Nachdem am 13.05.20 bereits der DSV-Leitfaden für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben veröffentlicht wurde, ergänzen wir hiermit die Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs des SV NRW (Stand 28.05.2020) sowie Informationen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. (DGfdB).

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Staatsregierung und Landessportbund planen gemeinsam weitere Lockerungen im Sport

vom 29.05.2020

Training und Wettkämpfe in und auf Sportstätten werden im Freistaat Sachsen mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 6. Juni 2020 für jede Sportart wieder möglich sein. Allerdings müssen Hygienekonzepte erstellt und befolgt werden. Publikum ist weiterhin nicht zugelassen. Mindestabstände sind hingegen nicht mehr erforderlich. Darüber hinaus dürfen auch Hallenbäder wieder öffnen, wenn ein seitens der zuständigen kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt.

Der Sächsische Schwimm-Verband e.V. hat sich in einem konstruktiven Austausch mit dem LSB für umsichtige Bäderöffnungen eingesetzt und wird in folgenden Beiträgen entsprechende Konzepte veröffentlichen.

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Unterstützung vom Freistaat Sachsen - Bis zu 10.000 Euro Corona-Soforthilfe für Sportvereine

vom 22.04.2020

Update: Links zu den Dokumenten / Anträgen aktualisiert

Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung sowie eines Liquiditätsdarlehens beantragen.

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Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden

vom 13.05.2020

Sächsische Freibäder dürfen ab 15. Mai öffnen.

In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen Innensportanlagen sowie Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen und Gastronomie wieder öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes.

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