ENM-Veranlagung - Offene Sächsische Kurzbahnmeisterschaften 2023

Nachstehend aufgeführte Vereine werden zur Zahlung eines erhöhten nachträglichen Meldgeldes (ENM) veranlagt, da Schwimmer dieser Vereine bei der aufgeführten Veranstaltung nicht gestartet sind, die geforderte Pflichtzeit nicht unterboten bzw. die Wettkampfstrecke nicht beendet haben.

Das ENM ist, falls noch nicht geschehen bis zum 20. Dezember 2023 auf das Konto des Sächsischen Schwimm-Verbandes e.V. (GLS Bank, IBAN: DE51 43066 0967 12881 0692 000 / BIC: GENODEMM1GLS) mit dem Vermerk „ENM – SBKM / Vereinsname, Vereins-ID“ einzuzahlen:

Berliner TSC e.V.  -  40,00 Euro

Dresdner SC 1898 e.V.  -  20,00 Euro

SC Chemnitz von 1892 e.V.  -  70,00 Euro

SC Riesa e.V.  -  20,00 Euro

Schwimmverein Spremberg 1921 e.V.  -  150,00 Euro

SSV 70 Halle-Neustadt e.V.  -  20,00 Euro

SV Lok Görlitz e.V.  -  20,00 Euro

USV TU Dresden e.V.  -  20,00 Euro

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird ohne weitere Mahnung eine Wettkampfsperre für die Sportart Schwimmen verhängt.

Einsprüche sind ausschließlich in schriftlicher Form zu richten an: Thilo Brandenburg, Zum Leutzscher Holz 26, 04178 Leipzig (E-Mail: Thilo.Brandenburg(at)lsv-sachsen.de).


Thilo Brandenburg
Fachsparte Schwimmen
Referent Disziplinarmaßnahmen