Neue Struktur in der Ausbildung 1. Lizenzstufe
- Kategorie: Lehrwesen
Damit entfällt die jetzige Voraussetzung, die Teilnahme an dem sportartübergreifenden Grundlehrgang der Stadt- und Kreisportbünde
Als Nachweise sind nur noch zu erbringen:
- 1. Hilfe
- Wasserrettung bronze
- und Kampfrichter
Die 1. Lizenzstufe – Trainer C – Ausbildung untergliedert sich in folgende drei Module (Anlage 2) mit einem Gesamtumfang von 120 Lehreinheiten á 45 Minuten:
Modul 1: „Trainerassistent“ (30 LE)
übernimmt a) ausgesuchte Teile des Grundlehrganges, b) verstärkt die schwimmerische Fachspezifik und ist von allen Fachsparten gemeinsam zu absolvieren. Übergabe eines Zertifikates
Modul 2: Technik – Methodik (30 LE)
Dieses Modul baut auf dem „Trainerassistenten“ auf und ist von allen Fachsparten gemeinsam zu absolvieren.
Modul 3: Fachmethodik (60 LE)
Weiterführung des Moduls 2, Vermittlung der Fachspezifik der jeweiligen Fachsparte und wird in Verantwortung der Fachsparten durchgeführt. Lizenzvergabe
Lizenzen werden erst vergeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und alle Teile der Lernerfolgskontrolle mit "bestanden" abgeschlossen wurden.














